Die Ergebnisse der ersten Lesung der 4. EG-VerbraucherinformationsVO
30.07.2010
Wichtige Teilerfolge in Brüssel
Über Hunderte von Abänderungsvorschlägen wurde abgestimmt. Die Abstimmungsergebnisse der 1. Lesung des EP sind lediglich ein Zwischenergebnis, da das EP nicht alleine entscheidungsbefugt ist. Im sogenannten Mitentscheidungsverfahren muss auch der Rat der Europäischen Union dem Text zustimmen. Der Internationale Metzgermeisterverband (IMV) hat eine erste Bewertung der sogenannten ersten Lesung im EU-Parlament erstellt:
1. Positiv: Keine Pflicht zur Ampelkennzeichnung (wie vom IMV gefordert).
2. Positiv: Keine Pflicht zur Kennzeichnung nicht vorverpackter Lebensmittel (lose Ware); Ausnahme: Information über allergieauslösende Stoffe (allerdings soll bei der Allergeninformation bezgl. der losen Ware – wie vom IMV gefordert – das Kundengespräch oder ausliegendes Informationsmaterial ausreichen).
3. Positiv: Keine Pflicht zur Nährwertkennzeichnung bei handwerklich hergestellten Lebensmitteln (wie vom IMV alternativ gefordert im Ausnahmekatalog von Anhang IV der Verordnung aufgenommen).
4. Positiv: Keine Vorgabe einer minimalen Schriftgröße; anstelle dessen: bindende Leitlinien zur Lesbarkeit.
5. Positiv: Nährwertkennzeichnung wird bei Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 5 Million € erst 5 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Pflicht.
6. Negativ: Pflichtangabe von 10 Nährstoffen, die – was noch abzuklären bleibt – möglicherweise neben einer Nennung auf der Schauseite der Verpackung auch auf deren Rückseite wiederholt werden müssen: Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz, Eiweiß, Kohlehydrate, Ballaststoffe, natürliche und künstliche Transfettsäuren.
7. Negativ: verpflichtende Angabe der empfohlenen Tagesdosis (GDA) bezogen auf den durchschnittlichen Bedarf einer Frau mittleren Alters.
8. Negativ: verpflichtende Herkunftsangabe bei Fleisch, Geflügel, Milch, frischem Obst und Gemüse sowie bei verarbeiteten Lebensmitteln in Bezug auf die Zutaten Fleisch/Geflügel/Fisch. Dort, wo eine solche Angabe nicht praktikabel ist, soll die Angabe „von unspezifischer Herkunft“ gemacht werden müssen. Allerdings soll vor dem Einführen einer Pflicht zur Herkunftskennzeichnung eine sogenannte Folgenabschätzung (Kosten-, Durchführbarkeits-, Bürokratieaufwandsanalyse bezogen auf die betroffenen Sektoren) durchgeführt werden.
Vorläufiger weiterer Verlauf
Die Europäische Kommission wird unter Berücksichtigung des EP-Abstimmungsergebnisses zunächst einen überarbeiteten Verordnungsentwurf vorlegen.
Daraufhin wird der Rat (Mitgliedstaaten) seinen gemeinsamen Standpunkt erarbeiten, der nicht vor Jahresende 2010, eher allerdings Anfang 2011 erwartet wird.
Dann wird das Verfahren in die zweite Lesung gehen.
Die Annahme der endgültigen Verordnung wird nicht vor 2012, ggf. erst 2014 erwartet.
Kommende IMV-Aktivitäten
IMV-Umfrage zur Quantifizierung der zu erwartenden Folgekosten und des zusätzlichen Bürokratieaufwandes bei Einführen einer Pflicht zur Herkunftskennzeichnung bezogen auf einen durchschnittlichen Betrieb des europäischen Fleischer- und Traiteurhandwerks.
Bekanntmachen der Folgenabschätzung für unseren Sektor bei den politischen Entscheidungsträgern in Brüssel (Europäische Kommission,
Europäisches Parlament, Ständige Vertretungen der Mitgliedstaaten).
Treffen mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Europäischen Kommission.
European Meat Forum zum Thema Herkunftskennzeichnung am 17. November 2010 im EP in Brüssel (für das Podium zugesagt haben bereits: MEP Dr. Horst Schnellhardt, voraussichtlich: MEP Dr. Renate Sommer, seitens der Europäischen Kommission: Dr. Eric Poudelet, Alexandra Nikolakopoulou, Carlo Pagliacci).



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